
Kosten und Abrechnung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Physiotherapie und Osteopathie. Die Abrechnung richtet sich nach der jeweiligen Leistung. Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen selbstverständlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten. Das Honorar beträgt derzeit 110 € pro Behandlungseinheit.
Abrechnung der einzelnen Leistungen
Physiotherapie erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung.
Osteopathie kann auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung oder als Selbstzahlerleistung im Rahmen meiner Heilpraktikererlaubnis in Anspruch genommen werden.
Beckenboden - Check kann auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung oder als Selbstzahlerleistung im Rahmen meiner Heilpraktikererlaubnis erfolgen.
Bei einer Abrechnung im Rahmen meiner Heilpraktikererlaubnis erhalten Sie eine Rechnung unter Angabe der entsprechenden Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die Honorare orientieren sich am GebüH.
Das Honorar wird vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen und im Behandlungsvertrag festgehalten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen. Ihre Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungs- beziehungsweise Beihilfevertrag ab. Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Kostenträger über die Möglichkeiten einer Erstattung.
Die Honorarvereinbarung mit mir gilt unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung.